Fischerzunft Rothenfels
e.V.

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Herzlich willkommen auf der Website der Fischerzunft Rothenfels

 

+++ Neuigkeiten +++


Angeln im Fischwasser der Fischerzunft Rothenfels für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren ohne Fischereischein.


In Bayern, einschließlich Unterfranken, gilt seit Januar 2025 eine Gesetzesänderung, die es Personen ab 7 Jahren erlaubt, in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers zu angeln. Ein separater Jugendfischereischein ist dafür nicht mehr notwendig.


Die relevanten Bestimmungen sind im Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) und der dazugehörigen Ausführungsverordnung (AVBayFiG) aufgeführt.


Kernpunkte der Regelung:


Mindestalter: Kinder und Jugendliche, die das siebte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Begleitungspflicht: Die Fischereiausübung ist nur in verantwortlicher Begleitung einer volljährigen Person gestattet, die selbst einen gültigen Fischereischein besitzt. Die aufsichtführende Person muss ebenfalls einen gültigen Erlaubnisschein für dieses Gewässer besitzen und darf, zu den beiden eigenen, 2 Angelruten zusätzlich beaufsichtigen.


Kein eigener Fischereischein: Innerhalb dieser Altersspanne benötigen die Kinder und Jugendlichen keinen eigenen Fischereischein oder die Fischerprüfung, um in Begleitung zu angeln. Der zuvor notwendige Jugendfischereischein wurde abgeschafft.


Erlaubnisschein benötigt: Für das jeweilige Gewässer muss ein gültiger Erlaubnisschein (Angelkarte) vorliegen.
Kinder ab 7 Jahren und Jugendliche ohne Fischereischein dürfen nur mit einer Handangel fischen Kinder und Jugendscheine ohne Fischereischein gibt es nur als Monatskarte mit einer Handangel zum Preis von 18,-€


Eigenständiges Angeln: Eigenständig, ohne Begleitung, darf erst nach bestandener Fischerprüfung und mit einem eigenen, regulären Fischereischein geangelt werden. Die Fischerprüfung kann ab 12 Jahren abgelegt werden, der reguläre Fischereischein wird jedoch erst ab 14 Jahren ausgestellt.

Gez.
1.Vorstand FZ Rothenfels
Uwe Lattin


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 1. Die Aufgaben der Zunft

Der Zweck des Vereins ist, alle mit dem Fischereirecht im Main verbundenen Rechtsansprüche zu wahren, die Ausübung der Fischerei nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu ordnen und dahin zu wirken, dass der Fischbestand des Maines gefördert und das Fischwasser gegen Beschädigung, Fischfrevel und Ausbeutung geschützt wird. Mit politischen Fragen hat sich der Verein nicht zu beschäftigen. Die vordringlichsten Aufgaben der Zunft sind:

  • Schonen und Pflegen von Natur und Umwelt
  • Überwachung des Artenreichtums der Fischbestände
  • Wasserschutz und Schutz der Gewässerfauna, insbesondere der Fischbestände
  • Durchführung unterstützender Besatzmaßnahmen, um Negativeinflüssen durch schädliche Vogelarten, Wasserverschmutzungen, Turbinenschäden und hohes Schifffahrts- und Sportbootaufkommen entgegen zu wirken
  • Schaffung günstiger Voraussetzungen für den Schutz von Brut und Setzlingen durch Schaffen und Erhalten natürlicher Laich- und Schonplätze
  • Unterstützung ihrer Mitglieder in fischereirechtlicher Hinsicht
  • Wahrnehmung und Erhaltung der Fischereirechte
  • Wahrung und Bewahrung von Tradition und Erbe

 

2. Unsere Mitglieder

Die Mitglieder sind aus dem ehemaligen Amtsbezirk Rothenfels, genauer: aus den Orten Rothenfels, Zimmern, Hafenlohr, Neustadt und Erlach. Alle aktiven Mitglieder haben das Recht, in dem Verein gemäß uns eigenem Fischrecht im Main, die Fischerei nach jeweils geltenden Bestimmungen auszuüben.


3. Der Vorstand

Erster Vorsitzender

Uwe Lattin

Zweiter Vorsitzender

Andreas Brönner

Schriftführer

Simon Lattin

Kassier

Roland Gerhart

Beisitzer

Dominik Brönner


Hermann Bils


Jürgen Völker


Andreas Brönner


Henrik Gerhart

(gewählt 2025)


4. Zur Geschichte  

Unsere Zunft ist als Rechtsnachfolgerin der seit dem Jahre 1050 bestehenden Schiffer- und Fischerzunft Rothenfels unter dem Namen Fischerzunft Rothenfels mit dem Sitz in Rothenfels am Main in das Vereinsregister (Amtsgericht Gemünden am Main) eingetragen. 1615 wurde die Zunft erstmals urkundlich erwähnt.

Rothenfels 1840

Verfolgt man die Geschichte der Stadt Rothenfels und des Klosters Neustadt zurück, so kann man eines bestimmt nicht übersehen - die Fischerzunft Rothenfels.

Neustadt 1857

Aus den Orten Rothenfels, Hafenlohr, Neustadt, Erlach und Zimmern zusammengefasst, war diese Zunft für viele Fischerfamilien in den vergangenen Jahrhunderten lebensnotwendig.

Hafenlohr 1960

Als Tochterzunft der Fischerzunft Würzburg wird als Gründungsjahr das Jahr 1050 angegeben. Klar ist, dass es sich hier um nicht um eine historisch belegte Tatsache, sondern eher um eine Legende handelt.

Zimmern 1910

Erstmals urkundlich erwähnt wurde unsere Zunft 1615. Von diesem Zeitraum an sind in unserer Zunfttruhe Urkunden und Schriftstücke zu finden, die leider durch die vielen Kriegswirren stark gelichtet wurden und teilweise ganz verloren gingen. Der verbliebene Rest wurde 1980 von Herrn Dr. Walter M. Brod dankenswerterweise auf den neuesten Stand gebracht, damit für uns und unsere Nachkommen die alten Rechte und Zunftgebräuche erhalten bleiben und gepflegt werden können. Mit seiner freundlichen Genehmigung verwenden wir hier auch die historischen Fotos und Gemälde unserer Herkunftsgemeinden.

Erlach 1960